Zwei Schulen – ein Gebäude

Gauß- und Rudi-Stephan-Gymnasium teilen sich ein Gebäude, also gibt es eine gemeisame Hausordnung beider Schulen.

    Das Anfertigen von Bild- oder Tonaufzeichnungen, die andere Personen zeigen, ist strengstens verboten. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird ggf. strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen gelten nur auf ausdrückliche Anweisung durch eine Lehrkraft für schulische Aufgaben.

    Bei Verstößen können Endgeräte der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte bis zum Unterrichtsende eingezogen werden. Bei wiederholten Verstößen behält sich die Schulleitung vor, ein eingezogenes Smartphone nur den Eltern der Schülerin bzw. des Schülers auszuhändigen.

     

     

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